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Initiative gegen digitale Spaltung

Schreiben an das Thüringer Wirtschaftsministerium

 

28. Dezember 2007

Antwort Thüringer Wirtschaftsministerium

Fehlende Breitbandversorgung in Thüringen

Ihr Schreiben vom 27.10.2007 an Herrn Ministerpräsident Althaus und Ihr Schreiben vom 09.11.2007 an Herrn Minister Reinholz

Sehr geehrter Herr Regel,

Herr Ministerpräsident Althaus und Herr Minister Reinholz danken Ihnen für Ihr Schreiben und haben die zuständige Fachabteilung gebeten, oben genannte Schreiben zu beantworten.

Zunächst ist es sehr erfreulich, auch von Ihnen zu erfahren, dass die Breitbandversorgung selbst ohne ein Eingreifen des Staates sukzessive verbessert wird.
Sollte das Erfüllen der bestehenden Universaldienstrichtlinie — so wie im Falle der Gemeinde Dachwig — gleichzeitig dazu führen, dass die Breitbandanbindung in diesem Gebiet verbessert wird, so ist dies sehr positiv zu bewerten.

Sagt „Breitband“, meint „DSL

Leider wird die Forderung nach einem Breitbandanschluss meist als Forderung nach DSL artikuliert, welche nur eine von vielen verschiedenen Zugangstechniken ist. Bedauerlich ist des Weiteren, dass die meisten Nachfrager außer DSL keine weiteren Zugangstechniken kennen bzw. solche als Zugangsmöglichkeit von vornherein ausschließen.

Objektiver Breitbandbedarf

Dass Thüringen - wie alle anderen Bundesländer auch - keine flächendeckende Breitbandversorgung mit sehr hohen Leistungsmerkmalen in allen Parametern vorweisen kann, ist uns sehr wohl bekannt.

Allerdings ist ein solcher Bedarf nach vollständiger Flächendeckung auch in Deutschland insgesamt nicht nachweisbar.
Eine vollflächige Versorgung mit höchsten Ubertragungsraten (16Mbit/s und mehr) und sehr kurzen Ping-Zeiten ist nicht nur unfinanzierbar, sondern auch unnötig. Es existiert kein nachgewiesener objektiver Bedarf für eine Flächendeckung mit solchen Anforderungen.
Es existieren derzeit kaum Anwendungen, welche die vorgenannte Versorgung erfordern.
So wartet die gesamte Branche derzeit nach wie vor auf die sogenannte „Killerapplikation“. Eine Mehrfachabdeckung derselben Leistung durch verschiedene Technologien - etwa Radio/Fernsehempfang per Kabel, Satellit, terrestrisch und nun auch per Internet - hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Förderung.

Die Nutzung von Game-Servern im Internet, welche neben hohen Bandbreiten auch kurze Ping-Zeiten erfordert, ist eine im Wesentlichen private Anwendung, so dass eine Förderung hierfür ebenfalls nicht möglich ist.

Alternative Techniken

Zur Befriedigung der Nachfrage für den objektiv vorliegenden Bedarf im Bereich um 1MBit/s dagegen existiert nicht erst seit diesem Jahr eine deutschlandweite Flächendeckung durch die Anbindung per Satellit, welche inzwischen auch synchron (uplink = downlink) erhältlich ist. Der Preis für ein solches Angebot unterscheidet sich aktuell nicht wesentlich vom Preis anderer Anschlussarten im Bereich dieser Bandbreite. In einer sachlichen Diskussion dieses Themas muss man diese Anschlussmöglichkeit berücksichtigen.
Für die Nutzung von Downloadportalen sind keine hohen Uploadgeschwindigkeiten notwen dig. Ebenso sind die Anforderungen an die Ping-Zeiten sehr moderat. Hier wäre beispielsweise eine asynchrone 1 Mbit/s —Satellitenverbindung, welche überall in Deutschland verfügbar ist, völlig ausreichend.
Alle anderen privaten Heimanwendungen, wie Surfen im Internet, e-Mails senden und empfangen, Shopping mit e-Commerce sind mit dieser Technik ebenfalls bestens realisierbar.

Ebenso trägt der immer weiter fortschreitende UMTS-Ausbau (HSDPA) zu einer verbesserten Anbindung im Breitbandbereich bei. Auch die Aufrüstung des gesamten Telekom Mobilfunknetzes mit EDGE bis zum Ende des Jahres ist ein bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Situation.

Universaldienstrichtlinie (Schweizer Modell)

Ihr Verweis auf das Schweizer Modell des Universaldienstes hilft Thüringen in der Sache auch nicht wirklich weiter.

Zuerst einmal ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union und unterliegt damit nicht den Europäischen Gesetzen und Richtlinien. Die EU-Richtlinie zum Universaldienst stellt Vorbedingungen, welche vor einer Aufnahme von Leistungen in die nationale Richtlinie zu erfüllen sind.

Zum zweiten will die Mehrzahl der uns bekannten Nachfrager eine Anbindung, die weit über der in der Schweiz als Universaldienst ab 2008 verpflichtenden 600/100 kBit/s liegt.

Drittens dürften die Mehrzahl der uns bekannten Nachfrager mit dem Preis/Leistungsverhältnis mehr als unzufrieden und nicht bereit sein, bis zu 52,36 € (ent spricht 69 Franken + MwSt.) für einen „Breitbandzugang“ mit .‚nur“ 600 kBit/s zu zahlen. Dabei dürfen in Ausnahmefällen die Schweizer Lizenznehmer die Übertragungsrate sogar noch reduzieren.
Hierfür ist durch den Preiskampf, insbesondere zwischen den Resellern der Telekom, in Deutschland das Verständnis für leistungsgerechte Preise bereits so stark verloren gegangen, dass die den tatsächlichen Aufwand deckenden Preise vielfach nicht mehr vermittelbar sind.

Finanzierung Universalrichtlinie

Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass es auch bei einer Aufhahme in die Universaldienstrichtlinie Kosten gibt, die zu finanzieren sind.
(Auszug aus der RIJCHTLINIE 2002/22/EG DES EUR OP PARLAMENTS UND DES RATES vom 7.März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Komm unikationsnetzen und -diensten
(Universaldienstrichtlinie))
Artikel 13
Finanzierung der Universaldiensiverpflichtungen
(1) Wenn die nationalen Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Berechnung der Nettokosten nach Artikel 12
feststellen, dass ein Unternehmen unzumutbar belastet wird, beschließen die Mitgliedstaaten auf Antrag eines benannten Unternehmens,
a) ein Verfahren einzuführen, mit dem das Unternehmen für die ermittelten Nettokosten unter transparenten Bedingungen aus öffentlichen Mitteln entschädigt wird, und/oder
b) die Netto kosten der Universaldienstverpflichtungen unter den Betreibern von elektronischen Kommunikationsnetzen
- und -diensten aufzuteilen.
Die vorstehend im Auszug zitierte EU-Richtlinie würde zu den folgenden zwei Möglichkeiten führen:

Variante nach a): Steuerfinanziert.

Da es sich deutschlandweit betrachtet um ein Investitionsvolumen im Mrd. Euro Bereich handelt, können die Haushalte von Bund und Ländern diese Summe aus dem aktuellen Steueraufkommen nicht abdecken.

Variante nach b): Umlagefinanziert.

Alle Anbieter von Kommunikationszugängen müssten an das zur Universaldienstleitung verpflichtete Unternehmen eine Umlage zahlen, was die Preise bestehender Internetzugänge zwangsweise deutlich erhöhen würde. Es ist kaum anzunehmen, dass alle derzeitigen Nutzer eines „billigen“ Breitbandzuganges dies begrüßen würden.

Zuständigkeiten und Fördermittel

Wie in anderen Politikfeldem gibt es auch beim Thema Breitbandanschluss keine alleinige Zuständigkeit einer einzigen Stelle. Für das Gemeindegebiet ist in aller erster Linie die Kommune vor Ort zuständig. Wie man an vielen Beispielen im Bundesgebiet sehen kann, wird diese Verantwortung unterschiedlich wahrgenommen.
Eine wichtige Voraussetzung für alle Projekte ist die Initiative und Unterstützung durch die kommunalen Gebietskörperschaften der zu versorgenden Gebiete, etwa durch die Bereitstellung der notwendigen Basisdaten für die Unternehmen, welche das Gebiet mit Breitband versorgen könnten. Diese Arbeit kann ihnen von niemand anderem abgenommen werden.
Die Kommunen vor Ort haben einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Breitbandanbindung ihres Gemeindegebietes, nicht zuletzt durch die wesentlich von ihnen beeinflusste Ausgestaltung der Infrastrukturanbindung von Gewerbegebieten, welche in weiten Teilen auch förderfähig war und ist. Die Erschließung eines Gewerbegebietes ohne die Möglichkeit einer Breitbandanbindung ist sicherlich suboptimal. Ein probates Vorgehen wäre z.B. bei der Erschließung zumindest Leerrohre mit vorzusehen, so dass bei Bedarf später Kabel etwa für einen Breitbandanschluss kostengünstig nachgezogen werden können.

Die von Ihnen angesprochene finanzielle Förderung des Infrastrukturausbaus aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes findet auch in Thüringen statt. Allerdings übersteigt der Bedarf oft die Fördermöglichkeiten.
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Infrastruktur weit mehr als die „Infrastruktur für breitbandigen Internetzugang“ umfasst. Auf Grund der sehr beschränkten finanziellen Mittel sind unter Berücksichtigung des Vorgenannten Prioritäten zu setzen, was die Landesregierung auch getan hat.
Neben der so ausgewiesenen Möglichkeit zur Finanzierung bestimmter Politikfelder gibt es auch zugewiesene Zuständigkeiten.
Da es sich bei den unterversorgten Gebieten regelmäßig um „ländlichen Raum“ handelt, ist das dafür zuständige Ressort, das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Umwelt.
Zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz (BMELV) wird derzeit mit den anderen zuständigen Länderministerien darüber verhandelt, wie die Förderung von schnellen Internetzugängen in bisher un- oder unterversorgten ländlichen Gemeinden ab 2008 realisiert werden kann. Hierfür sind 10 Millionen € im Haus haltsentwurf des Bundes für 2008 eingeplant, um diese innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zweckgebunden für die Breitbandförderung zu verwenden. Nach den Regeln der GAK, die eine Mitfinanzierung der Länder erfordern, stünden somit 2008 insgesamt 16,6 Millionen EUR (über alle Bundesländer verteilt) an Fördermitteln für diese Maßnahme zur Verfügung. Ende dieses Jahres werden die Länder entscheiden, ob sie in ihrem jeweiligen Gebiet die Breitbandförderung anbieten, und die Antragsmodalitäten im Einzelnen bekannt geben. Als Antragsteller sind nach derzeitigem Beratungsstand Kommunen vorgesehen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Daneben ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mit allen potentiellen Partnern zur Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der Breitbandanbindungen im Gespräch, um die Situation für die Wirtschaft weiter zu verbessem. Hierbei geht es insbe sondere um das Realisieren von Möglichkeiten, die z.B. einen Breitbandanschluss auch ohne DSL der Deutschen Telekom ermöglichen. Es müssen wirtschaftliche Betriebsmodelle gefun den werden, die in jedem Einzelfall jeweils den individuellen Bedingungen vor Ort entspre chen. Das dies funktioniert, ist an den vielen „Best Practice“ - Beispielen ersichtlich, die be reits durch gemeinsame Initiativen von kommunalen Gebietskörperschaften und Anbietern sowie teilweise sogar auch mit den zukünftigen Kunden realisiert wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilungsleiter Technologie, Verbundforschung, Wirtschaftsordnung, Energie
 

09. November 2007

Sehr geehrter Herr Reinholz,

als einer der vielen Betroffenen, die es in Thüringen, und nicht nur da gibt, möchte ich Sie auf das Problem der fehlenden Breitbandversorgung aufmerksam machen.

Meine Gemeinde Dachwig wird demnächst zu einer der mit DSL versorgten Gemeinden Thüringens gehören. Durch das Verlegen eines neuen Kupfer-Hauptkabels durch die Deutsche Telekom AG ( hier kurz DTAG ) wird DSL mit einer Bandbreite von bis zu 1,5 Mbit zur Verfügung stehen. Im übrigen einer Bandbreite, die bereits heute nicht mehr zum Standard zählt. Dieser Ausbau ist jedoch nicht der Tatsache geschuldet, das mehr als ein Drittel aller Haushalte Dachwigs einen breitbandigen Internetzugang wünschen. Aus wirtschaftlicher Sicht würde die DTAG kein neues Kabel verlegen. Lediglich ihre Verpflichtung aus dem Telekommunikationsgesetz zwingt sie dazu, funktionale Telefonanschlüsse zur Verfügung stellen zu müssen. Und dies war in meinem Wohnort nicht mehr gegeben.

An dieser Stelle möchte ich Sie fragen, wie es sein kann, dass gerade im ländlichen Bereich in bezug auf Breitband eine derartige Benachteiligung stattfinden kann? Der von vielen Politikern favorisierte Wettbewerb, der nach deren Meinung den Markt regeln soll, findet gerade im ländlichen Bereich eben nicht statt. Somit entscheiden die Anbieter dieser Technologien indirekt über strukturelle Entwicklungen in den einzelnen Regionen Thüringens. Speziell in Dachwig gibt es keine verfügbaren Alternativen, sieht man einmal von der Möglichkeit des Sat-DSL ab. Insofern muss sich die DTAG auch keinerlei Mitbewerber erwähren.

Unsere Bitte um finanzielle Unterstützung, die wir an Herrn Althaus herangetragen hatten, wurde abschlägig beschieden. Der Freistaat Thüringen sehe sich dazu nicht in der Lage. Sehr geehrter Herr Reinholz, hier scheint es offenbar am politischen Willen zu mangeln. Nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie besteht durchaus die Möglichkeit für den Freistaat, EU-Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds in Brüssel auch für den Breitbandausbau in Thüringen abzurufen. Insofern müsste hierzu die Förderrichtlinie des Freistaates geändert werden. Dazu sind Sie bisher nicht bereit.

Ich bin der Meinung, dass hier, nicht nur in Thüringen, eine Entwicklung regelrecht verschlafen wird. Das Internet passt sich immer mehr an breitbandige Anbindungen an. Dabei wird niemand Rücksicht auf Deutschland und dessen Entwicklung nehmen. Je später man diesen Fehler erkennt, desto größer wird der finanzielle Aufwand sein, um Schritt halten zu können. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf unsere Schweizer Nachbarn verweisen. Nach einem Beschluss des Schweizer Bundesrates vom vergangenen Herbst werden Breitbandanschlüsse ab dem 1. Januar 2008 zur Grundversorgung gehören. Die Bereitstellung von mindestens 600/100 kbit/s im Down- bzw. Uplink gilt dann als Universaldienstleistung, die der Ex-Monopolist Swisscom für alle Haushalte erbringen muss. Oder schauen Sie sich die Skandinavischen Länder an. Was heute dort bereits Realität ist, an das ist in Deutschland im Moment nicht zu denken.

Gehen Sie doch bitte einmal unters Volk, suchen Betriebe auf. Reden Sie mit den Betroffenen. Das Internet ist in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Und es nimmt immer stärker Einfluss in unserem täglichen Leben. Sei es im schulischen, privaten oder auch beruflichen Bereich. Wie oben schon erwähnt, wird Breitband immer mehr zum Standortfaktor. Als wirklich kleines Beispiel aus meiner Gemeinde kann ich aufführen, das hier seit mehr als zwei Jahren versucht wird, Büroflächen zu vermieten, dies aber bisher immer an der fehlenden Breitbandanbindung gescheitert ist. Dies bedeutet einen Nettomietverlust von bisher über 12.000 € .

Leider wird sich seitens der Politik und auch der Thüringer Landesregierung immer hinter der Universaldienstleistung, zu der Breitband nicht gehört, versteckt. Aber vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, ob es nicht an der Zeit ist, das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 1996 den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Zur damaligen Zeit war an breitbandige Internetanschlüsse nicht zu denken gewesen. Tragen Sie doch dafür Sorge, dass es hier Veränderungen gibt. Einem Markt, der jedes Jahr Milliarden Gewinne abwirft, sollte es durchaus möglich sein, die entsprechenden finanziellen Mittel aufzubringen.

Meinungen Betroffener, Schilderungen von der persönlichen Situation vor Ort können Sie auf den Internetseiten der Initiative gegen digitale Spaltung http://www.geteilt.de nachlesen. Geteilt.de ist die größte, bundesweite, nicht kommerzielle Initiative dieser Art.

Ich habe auch vorgesehen, Ihr Antwortschreiben auf der Initiativenseite von http://www.geteilt.de zu veröffentlichen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so bitte ich um eine kurze Information.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

 

Initiative DSL für Dachwig