Schreiben an das Thüringer Wirtschaftsministerium
28. Dezember 2007
Antwort Thüringer Wirtschaftsministerium
Fehlende Breitbandversorgung in Thüringen
Ihr Schreiben vom 27.10.2007 an Herrn Ministerpräsident Althaus und Ihr
Schreiben vom 09.11.2007 an Herrn Minister Reinholz
Sehr geehrter Herr Regel,
Herr Ministerpräsident Althaus und Herr Minister Reinholz danken Ihnen für Ihr
Schreiben und haben die zuständige Fachabteilung gebeten, oben genannte
Schreiben zu beantworten.
Zunächst ist es sehr erfreulich, auch von Ihnen zu erfahren, dass die
Breitbandversorgung selbst ohne ein Eingreifen des Staates sukzessive verbessert
wird.
Sollte das Erfüllen der bestehenden Universaldienstrichtlinie — so wie im Falle
der Gemeinde Dachwig — gleichzeitig dazu führen, dass die Breitbandanbindung in
diesem Gebiet verbessert wird, so ist dies sehr positiv zu bewerten.
Sagt „Breitband“, meint „DSL
Leider wird die Forderung nach einem Breitbandanschluss meist als Forderung nach
DSL artikuliert, welche nur eine von vielen verschiedenen Zugangstechniken ist.
Bedauerlich ist des Weiteren, dass die meisten Nachfrager außer DSL keine
weiteren Zugangstechniken kennen bzw. solche als Zugangsmöglichkeit von
vornherein ausschließen.
Objektiver Breitbandbedarf
Dass Thüringen - wie alle anderen Bundesländer auch - keine flächendeckende
Breitbandversorgung mit sehr hohen Leistungsmerkmalen in allen Parametern
vorweisen kann, ist uns sehr wohl bekannt.
Allerdings ist ein solcher Bedarf nach vollständiger Flächendeckung auch in
Deutschland insgesamt nicht nachweisbar.
Eine vollflächige Versorgung mit höchsten Ubertragungsraten (16Mbit/s und mehr)
und sehr kurzen Ping-Zeiten ist nicht nur unfinanzierbar, sondern auch unnötig.
Es existiert kein nachgewiesener objektiver Bedarf für eine Flächendeckung mit
solchen Anforderungen.
Es existieren derzeit kaum Anwendungen, welche die vorgenannte Versorgung
erfordern.
So wartet die gesamte Branche derzeit nach wie vor auf die sogenannte
„Killerapplikation“. Eine Mehrfachabdeckung derselben Leistung durch
verschiedene Technologien - etwa Radio/Fernsehempfang per Kabel, Satellit,
terrestrisch und nun auch per Internet - hat grundsätzlich keinen Anspruch auf
Förderung.
Die Nutzung von Game-Servern im Internet, welche neben hohen Bandbreiten auch
kurze Ping-Zeiten erfordert, ist eine im Wesentlichen private Anwendung, so dass
eine Förderung hierfür ebenfalls nicht möglich ist.
Alternative Techniken
Zur Befriedigung der Nachfrage für den objektiv vorliegenden Bedarf im Bereich
um 1MBit/s dagegen existiert nicht erst seit diesem Jahr eine deutschlandweite
Flächendeckung durch die Anbindung per Satellit, welche inzwischen auch synchron
(uplink = downlink) erhältlich ist. Der Preis für ein solches Angebot
unterscheidet sich aktuell nicht wesentlich vom Preis anderer Anschlussarten im
Bereich dieser Bandbreite. In einer sachlichen Diskussion dieses Themas muss man
diese Anschlussmöglichkeit berücksichtigen.
Für die Nutzung von Downloadportalen sind keine hohen Uploadgeschwindigkeiten
notwen dig. Ebenso sind die Anforderungen an die Ping-Zeiten sehr moderat. Hier
wäre beispielsweise eine asynchrone 1 Mbit/s —Satellitenverbindung, welche
überall in Deutschland verfügbar ist, völlig ausreichend.
Alle anderen privaten Heimanwendungen, wie Surfen im Internet, e-Mails senden
und empfangen, Shopping mit e-Commerce sind mit dieser Technik ebenfalls bestens
realisierbar.
Ebenso trägt der immer weiter fortschreitende UMTS-Ausbau (HSDPA) zu einer
verbesserten Anbindung im Breitbandbereich bei. Auch die Aufrüstung des gesamten
Telekom Mobilfunknetzes mit EDGE bis zum Ende des Jahres ist ein bedeutender
Beitrag zur Verbesserung der Situation.
Universaldienstrichtlinie (Schweizer
Modell)
Ihr Verweis auf das Schweizer Modell des Universaldienstes hilft Thüringen in
der Sache auch nicht wirklich weiter.
Zuerst einmal ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union und
unterliegt damit nicht den Europäischen Gesetzen und Richtlinien. Die
EU-Richtlinie zum Universaldienst stellt Vorbedingungen, welche vor einer
Aufnahme von Leistungen in die nationale Richtlinie zu erfüllen sind.
Zum zweiten will die Mehrzahl der uns bekannten Nachfrager eine Anbindung, die
weit über der in der Schweiz als Universaldienst ab 2008 verpflichtenden 600/100
kBit/s liegt.
Drittens dürften die Mehrzahl der uns bekannten Nachfrager mit dem
Preis/Leistungsverhältnis mehr als unzufrieden und nicht bereit sein, bis zu
52,36 € (ent spricht 69 Franken + MwSt.) für einen „Breitbandzugang“ mit .‚nur“
600 kBit/s zu zahlen. Dabei dürfen in Ausnahmefällen die Schweizer Lizenznehmer
die Übertragungsrate sogar noch reduzieren.
Hierfür ist durch den Preiskampf, insbesondere zwischen den Resellern der
Telekom, in Deutschland das Verständnis für leistungsgerechte Preise bereits so
stark verloren gegangen, dass die den tatsächlichen Aufwand deckenden Preise
vielfach nicht mehr vermittelbar sind.
Finanzierung Universalrichtlinie
Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass es auch bei einer Aufhahme in die
Universaldienstrichtlinie Kosten gibt, die zu finanzieren sind.
(Auszug aus der RIJCHTLINIE 2002/22/EG DES
EUR OP PARLAMENTS UND DES RATES vom 7.März 2002 über den Universaldienst und
Nutzerrechte bei elektronischen Komm unikationsnetzen und -diensten
(Universaldienstrichtlinie))
Artikel 13
Finanzierung der Universaldiensiverpflichtungen
(1) Wenn die nationalen Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Berechnung
der Nettokosten nach Artikel 12
feststellen, dass ein Unternehmen unzumutbar belastet wird, beschließen die
Mitgliedstaaten auf Antrag eines benannten Unternehmens,
a) ein Verfahren einzuführen, mit dem das Unternehmen für die ermittelten
Nettokosten unter transparenten Bedingungen aus öffentlichen Mitteln entschädigt
wird, und/oder
b) die Netto kosten der Universaldienstverpflichtungen unter den Betreibern von
elektronischen Kommunikationsnetzen
- und -diensten aufzuteilen.Die vorstehend im Auszug zitierte
EU-Richtlinie würde zu den folgenden zwei Möglichkeiten führen:
Variante nach a): Steuerfinanziert.
Da es sich deutschlandweit betrachtet um ein Investitionsvolumen im Mrd. Euro
Bereich handelt, können die Haushalte von Bund und Ländern diese Summe aus dem
aktuellen Steueraufkommen nicht abdecken.
Variante nach b): Umlagefinanziert.
Alle Anbieter von Kommunikationszugängen müssten an das zur
Universaldienstleitung verpflichtete Unternehmen eine Umlage zahlen, was die
Preise bestehender Internetzugänge zwangsweise deutlich erhöhen würde. Es ist
kaum anzunehmen, dass alle derzeitigen Nutzer eines „billigen“ Breitbandzuganges
dies begrüßen würden.
Zuständigkeiten und Fördermittel
Wie in anderen Politikfeldem gibt es auch beim Thema Breitbandanschluss keine
alleinige Zuständigkeit einer einzigen Stelle. Für das Gemeindegebiet ist in
aller erster Linie die Kommune vor Ort zuständig. Wie man an vielen Beispielen
im Bundesgebiet sehen kann, wird diese Verantwortung unterschiedlich
wahrgenommen.
Eine wichtige Voraussetzung für alle Projekte ist die Initiative und
Unterstützung durch die kommunalen Gebietskörperschaften der zu versorgenden
Gebiete, etwa durch die Bereitstellung der notwendigen Basisdaten für die
Unternehmen, welche das Gebiet mit Breitband versorgen könnten. Diese Arbeit
kann ihnen von niemand anderem abgenommen werden.
Die Kommunen vor Ort haben einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der
Breitbandanbindung ihres Gemeindegebietes, nicht zuletzt durch die wesentlich
von ihnen beeinflusste Ausgestaltung der Infrastrukturanbindung von
Gewerbegebieten, welche in weiten Teilen auch förderfähig war und ist. Die
Erschließung eines Gewerbegebietes ohne die Möglichkeit einer Breitbandanbindung
ist sicherlich suboptimal. Ein probates Vorgehen wäre z.B. bei der Erschließung
zumindest Leerrohre mit vorzusehen, so dass bei Bedarf später Kabel etwa für
einen Breitbandanschluss kostengünstig nachgezogen werden können.
Die von Ihnen angesprochene finanzielle Förderung des Infrastrukturausbaus aus
Mitteln der EU, des Bundes und des Landes findet auch in Thüringen statt.
Allerdings übersteigt der Bedarf oft die Fördermöglichkeiten.
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Infrastruktur weit mehr als die
„Infrastruktur für breitbandigen Internetzugang“ umfasst. Auf Grund der sehr
beschränkten finanziellen Mittel sind unter Berücksichtigung des Vorgenannten
Prioritäten zu setzen, was die Landesregierung auch getan hat.
Neben der so ausgewiesenen Möglichkeit zur Finanzierung bestimmter Politikfelder
gibt es auch zugewiesene Zuständigkeiten.
Da es sich bei den unterversorgten Gebieten regelmäßig um „ländlichen Raum“
handelt, ist das dafür zuständige Ressort, das Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Natur und Umwelt.
Zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucher- schutz (BMELV) wird derzeit mit den anderen zuständigen
Länderministerien darüber verhandelt, wie die Förderung von schnellen
Internetzugängen in bisher un- oder unterversorgten ländlichen Gemeinden ab 2008
realisiert werden kann. Hierfür sind 10 Millionen € im Haus haltsentwurf des
Bundes für 2008 eingeplant, um diese innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe
“Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zweckgebunden für
die Breitbandförderung zu verwenden. Nach den Regeln der GAK, die eine
Mitfinanzierung der Länder erfordern, stünden somit 2008 insgesamt 16,6
Millionen EUR (über alle Bundesländer verteilt) an Fördermitteln für diese
Maßnahme zur Verfügung. Ende dieses Jahres werden die Länder entscheiden, ob sie
in ihrem jeweiligen Gebiet die Breitbandförderung anbieten, und die
Antragsmodalitäten im Einzelnen bekannt geben. Als Antragsteller sind nach
derzeitigem Beratungsstand Kommunen vorgesehen, die bestimmte Voraussetzungen
erfüllen müssen.
Daneben ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mit
allen potentiellen Partnern zur Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der
Breitbandanbindungen im Gespräch, um die Situation für die Wirtschaft weiter zu
verbessem. Hierbei geht es insbe sondere um das Realisieren von Möglichkeiten,
die z.B. einen Breitbandanschluss auch ohne DSL der Deutschen Telekom
ermöglichen. Es müssen wirtschaftliche Betriebsmodelle gefun den werden, die in
jedem Einzelfall jeweils den individuellen Bedingungen vor Ort entspre chen. Das
dies funktioniert, ist an den vielen „Best Practice“ - Beispielen ersichtlich,
die be reits durch gemeinsame Initiativen von kommunalen Gebietskörperschaften
und Anbietern sowie teilweise sogar auch mit den zukünftigen Kunden realisiert
wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilungsleiter Technologie, Verbundforschung, Wirtschaftsordnung, Energie
09. November 2007
Sehr geehrter Herr Reinholz,
als einer der vielen Betroffenen, die es in Thüringen, und nicht nur da gibt,
möchte ich Sie auf das Problem der fehlenden Breitbandversorgung aufmerksam
machen.
Meine Gemeinde Dachwig wird demnächst zu einer der mit DSL versorgten Gemeinden
Thüringens gehören. Durch das Verlegen eines neuen Kupfer-Hauptkabels durch die
Deutsche Telekom AG ( hier kurz DTAG ) wird DSL mit einer Bandbreite von bis zu
1,5 Mbit zur Verfügung stehen. Im übrigen einer Bandbreite, die bereits heute
nicht mehr zum Standard zählt. Dieser Ausbau ist jedoch nicht der Tatsache
geschuldet, das mehr als ein Drittel aller Haushalte Dachwigs einen
breitbandigen Internetzugang wünschen. Aus wirtschaftlicher Sicht würde die DTAG
kein neues Kabel verlegen. Lediglich ihre Verpflichtung aus dem
Telekommunikationsgesetz zwingt sie dazu, funktionale Telefonanschlüsse zur
Verfügung stellen zu müssen. Und dies war in meinem Wohnort nicht mehr gegeben.
An dieser Stelle möchte ich Sie fragen, wie es sein kann, dass gerade im
ländlichen Bereich in bezug auf Breitband eine derartige Benachteiligung
stattfinden kann? Der von vielen Politikern favorisierte Wettbewerb, der nach
deren Meinung den Markt regeln soll, findet gerade im ländlichen Bereich eben
nicht statt. Somit entscheiden die Anbieter dieser Technologien indirekt über
strukturelle Entwicklungen in den einzelnen Regionen Thüringens. Speziell in
Dachwig gibt es keine verfügbaren Alternativen, sieht man einmal von der
Möglichkeit des Sat-DSL ab. Insofern muss sich die DTAG auch keinerlei
Mitbewerber erwähren.
Unsere Bitte um finanzielle Unterstützung, die wir an Herrn Althaus
herangetragen hatten, wurde abschlägig beschieden. Der Freistaat Thüringen sehe
sich dazu nicht in der Lage. Sehr geehrter Herr Reinholz, hier scheint es
offenbar am politischen Willen zu mangeln. Nach Aussage des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie besteht durchaus die Möglichkeit für den
Freistaat, EU-Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds in Brüssel auch für den
Breitbandausbau in Thüringen abzurufen. Insofern müsste hierzu die
Förderrichtlinie des Freistaates geändert werden. Dazu sind Sie bisher nicht
bereit.
Ich bin der Meinung, dass hier, nicht nur in Thüringen, eine Entwicklung
regelrecht verschlafen wird. Das Internet passt sich immer mehr an breitbandige
Anbindungen an. Dabei wird niemand Rücksicht auf Deutschland und dessen
Entwicklung nehmen. Je später man diesen Fehler erkennt, desto größer wird der
finanzielle Aufwand sein, um Schritt halten zu können. In diesem Zusammenhang
möchte ich Sie auf unsere Schweizer Nachbarn verweisen. Nach einem Beschluss des
Schweizer Bundesrates vom vergangenen Herbst werden Breitbandanschlüsse ab dem
1. Januar 2008 zur Grundversorgung gehören. Die Bereitstellung von mindestens
600/100 kbit/s im Down- bzw. Uplink gilt dann als Universaldienstleistung, die
der Ex-Monopolist Swisscom für alle Haushalte erbringen muss. Oder schauen Sie
sich die Skandinavischen Länder an. Was heute dort bereits Realität ist, an das
ist in Deutschland im Moment nicht zu denken.
Gehen Sie doch bitte einmal unters Volk, suchen Betriebe auf. Reden Sie mit den
Betroffenen. Das Internet ist in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Und
es nimmt immer stärker Einfluss in unserem täglichen Leben. Sei es im
schulischen, privaten oder auch beruflichen Bereich. Wie oben schon erwähnt,
wird Breitband immer mehr zum Standortfaktor. Als wirklich kleines Beispiel aus
meiner Gemeinde kann ich aufführen, das hier seit mehr als zwei Jahren versucht
wird, Büroflächen zu vermieten, dies aber bisher immer an der fehlenden
Breitbandanbindung gescheitert ist. Dies bedeutet einen Nettomietverlust von
bisher über 12.000 € .
Leider wird sich seitens der Politik und auch der Thüringer Landesregierung
immer hinter der Universaldienstleistung, zu der Breitband nicht gehört,
versteckt. Aber vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, ob es nicht an
der Zeit ist, das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 1996 den heutigen
Gegebenheiten anzupassen. Zur damaligen Zeit war an breitbandige
Internetanschlüsse nicht zu denken gewesen. Tragen Sie doch dafür Sorge, dass es
hier Veränderungen gibt. Einem Markt, der jedes Jahr Milliarden Gewinne abwirft,
sollte es durchaus möglich sein, die entsprechenden finanziellen Mittel
aufzubringen.
Meinungen Betroffener, Schilderungen von der persönlichen Situation vor Ort
können Sie auf den Internetseiten der Initiative gegen digitale Spaltung
http://www.geteilt.de
nachlesen. Geteilt.de ist die größte, bundesweite, nicht kommerzielle Initiative
dieser Art.
Ich habe auch vorgesehen, Ihr Antwortschreiben auf der Initiativenseite von
http://www.geteilt.de
zu veröffentlichen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so bitte ich
um eine kurze Information.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative DSL für Dachwig